Für Beschäftigte und Unternehmer/innen, deren Beschäftigungs- und/oder Wohnort in
Baden-Württemberg liegt, ist eine Förderung für die beantragten Seminare möglich.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Alter der Teilnehmenden.
Erhöhung der Zuschusssätze
Ab diesem Förderzeitraum – September 2023 bis August 2024 – werden die Kursgebühren sogar höher bezuschusst.
Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten eine Förderung in
Höhe von 70 % der Seminargebühren (bisher 50 %).
Teilnehmer/innen, die noch nicht das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten eine Förderung in Höhe von 30 % der Seminargebühren (bisher 25 %).
Die beantragten Seminare sind in unseren Seminar-Ausschreibungen durch die Flagge der Europäischen Union gekennzeichnet.
Was müssen Sie nun tun?
Einfach zu einem Seminar anmelden. Wenn das Seminar förderfähig ist, dann müssen
Sie in der Regel zwei Fragebogen ausfüllen. Zum einen ist dies die „Zielgruppenabfrage”,
zum anderen bei Kursbeginn den „Teilnahmefragebogen”. Den Rest erledigen wir für Sie.