Hinweisgeberschutzgesetz
1. Gesetzliche Grundlage
Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
2. Meldestelle im Bildungszentrum Holzbau
Zur Umsetzung der Richtlinie und des Gesetzes hat das Bildungszentrum eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht Ihnen offen, wenn Sie bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit dem Bildungszentrum in Kontakt stehen. Sie können Hinweise telefonisch (+49 7351 / 44091-53), per E-Mail (j.stroehle@zimmererzentrum.de) oder schriftlich (Gemeinnütziges Berufsförderungswerk GmbH, Hr. Jochen Ströhle, Leipzigstr. 21, 88400 Biberach a. d. Riss) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
- der hinweisgebenden Person,
- der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
- der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.
Bundesrechnungshof - Homepage - Meldestelle Hinweisgeberschutz