Die Fachkursförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, kann beantragt werden.
Ziel dieses Förderprogramms sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Die technologische Entwicklung, die Globalisierung und der wirtschaftliche Wandel sowie die gesellschaftlichen Veränderungen - hier vor allem die demografische Entwicklung - stellen vor allem kleine und mittlere Unternehmen und die freien Berufe vor große Herausforderungen. Um diese bewältigen zu können, ist eine kontinuierliche Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig. So kann die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sowie die Marktposition ihrer Beschäftigten erhalten und gestärkt werden.
Mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen. Dies ist unabdingbar vor dem Hintergrund der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und den zunehmenden Tendenzen eines Fachkräftemangels.
Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen stehen im Fokus dieses überbetrieblich konzipierten Förderangebots, da sie in der Regel nicht von einem firmeninternen Fortbildungsangebot profitieren können. Eine Bezuschussung der Teilnahmegebühren von Kursen zur beruflichen Anpassungsfortbildung soll eine Kursteilnahme attraktiver machen.
Der Altersgruppe der ab 50-Jährigen kommt in den Betrieben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine zunehmend wichtigere Rolle als Leistungs- und Erfahrungsträger zu. Um deren Weiterbildungsmotivation zu stärken, wird bei der Fachkursförderung für die Zielgruppe „50 plus“ ein zusätzlicher Teilnahme-Bonus gewährt.
Der Zuschuss wird vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Sie dienen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
Kursdauer und Kurszeitraum
Förderfähig sind Fachkurse mit mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel nicht weniger als 45 Minuten. Ein modularer Kursaufbau ist zulässig, wobei grundsätzlich jedes Modul einzeln buchbar sein muss. Ein Fachkurs muss grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
Zielgruppen
Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert: Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss. Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Nicht gefördert werden:
Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
Hinweise:Alle geförderten Teilnehmer/innen, auch Selbstzahler/innen, müssen einer der genannten Zielgruppen angehören, also in BW wohnhaft oder beschäftigt sein bzw. ihren Unternehmenssitz in BW haben.
Geringes Einkommen: Interessierte, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000€ bzw. 40.000€ in Lebensgemeinschaften haben, weist das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ausdrücklich darauf hin, dass über das Förderprogramm "Bildungsprämie", www.bildungspraemie.info ggf. eine finanziell attraktivere Förderung angeboten wird.
Arbeitslose:
Für Arbeitslose wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten.
Für Fragen steht Ihnen Herr Maximilian Schneider (Tel. 07351/44091-57) gerne zur Verfügung.