Teleskopmaschinen sind Multitalente, die durch ihre Vielseitigkeit überzeugen. Die Flexibilität der Teleskopmaschinen ist ihre Stärke. Die umfangreiche Auswahl an möglichen Anbaugeräten macht sie fit für weit mehr als Laden, Stapeln und Heben. In Verbindung mit den passenden Anbaugeräten wie Gabeln, Winden, Schaufeln und Arbeitsbühnen werden diese sehr schnell zu „Allzweckgeräten“. Was den Bediener in der Praxis erfreut, bringt mitunter auch Gefahren, insbesondere wenn „schnell mal“ das Anbaugerät gewechselt werden muss.
Gerade für die unterschiedlichen Arten der Teleskopmaschinen und den vielseitigen Anbauvarianten bedarf es einer umfassenden Unterweisung durch geschultes Personal, das dem zukünftigen Bediener dieser Geräte nicht nur profundes Wissen vermittelt, sondern sie fit macht im Umgang mit diesen Maschinen. Kompetente und praxisnahe Wissensvermittlung sind die wichtigsten Schritte zur richtigen Bedienung von Teleskopmaschinen. Durch die Qualifikation des Bedienpersonals steigt zudem die Wertschöpfung und Sie holen das Optimum aus Ihrer Maschine.
Teleskopmaschinen entsprechen der Norm EN 1459. Diese wurde 2014/15 komplett überarbeitet und beinhaltet nun alle unterschiedlichen Modelle von Staplern mit veränderlicher Reichweite. Teleskope sind multifunktional, je nach Grundmaschine und Anbaugerät sind unterschiedliche Bedienberechtigungen notwendig. Abgesehen von Fahrten auf öffentlichen Straßen, für die der Nutzer weiterhin ebenfalls einen gültigen Führerschein gemäß Einteilung der Klassen nach Fahrerlaubnisverordnung benötigt, sind weitere Gruppierungen im Ausbildungsbereich definiert:
1. Für den Betrieb von starren Maschinen mit Lastgabeln, Schaufeln und Lasthaken existiert der Bedienerausweis nach DIN EN 1459-1.
2. Für drehbare Maschinen (ROTO) gibt es die Schulung mit Erwerb des Bedienerausweises nach DIN EN 1459-2.
3. Für den Bühnenbetrieb gibt es ein eigenes Schulungsmodul mit entsprechender Bedienberechtigung.
Teleskopmaschine im Einsatz
Intelligente Vorbereitung ist das A und O im praktischen Einsatz. Dazu steht der Unternehmer in der Pflicht, die möglichen Gefährdungen einzuschätzen. Ziel ist es, Unfallgefahren vorzubeugen bzw. Unfälle nach Möglichkeit auszuschließen. Gefährdungen ergeben sich eher durch die Gegebenheiten vor Ort und die Fähigkeiten der Mitarbeiter, als durch die Maschine selbst und die zu erfüllende Arbeitsaufgabe.
Die Ausbildungssequenzen stellen sich wie folgt dar:
Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite – für Einsätze mit Palettengabeln, Schaufeln, Winden und ähnlichen Anbaugeräten.
Teil 2: Stapler mit veränderlicher Reichweite und drehbarem Oberwagen (Roto).
Teil 3: Stapler mit veränderlicher Reichweite – ausgerüstet mit Arbeitsbühne
Teil 4: Stapler mit veränderlicher Reichweite – mit freihängenden Lasten.
Teil 5: Zusätzliche Anforderungen an Anbaugeräte
Bedienerberechtigung
Die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten, obliegt der Verantwortung des Unternehmers, der die Maschine einsetzt. Die Schulung durch Fachpersonal mit Erwerb des Bedienerausweises unterstützt ihn bei seiner Aufgabe. Mit dem sogenannten Führerschein für Teleskoplader kann das Training nachgewiesen werden und die Beteiligten sind im Schadensfall besser abgesichert. Zudem steigert geschultes Personal die Sicherheit bei der Arbeit und die Wertschöpfung. Die DGUV legte in ihrem ab Ende April 2016 gültigem Grundsatz 308-009 die Pflicht für einen Bedienerausweis fest. Darüber hinaus sind DGUV-Grundsätze für Mitglieder der Berufsgenossenschaften verpflichtend.
Erwerb der Berechtigung und Aufrechterhaltung
Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und geistig und körperlich (G25-Untersuchung) geeignet ist, kann diese Berechtigung erhalten. Die Gültigkeit ist nicht zeitlich begrenzt, eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch ratsam. In den Bedienerausweis werden sowohl Bedienauftrag durch den Unternehmer und die Unterweisungen eingetragen werden. Grundlagen hierfür sind: §9 BetrSichV, §12 Arbeitsschutzgesetz, DGUV-R 100-500, DGUV Vorschrift 1.
Für unsere Seminarteilnehmer bedeutet nun dies, dass ab dem kommenden Jahr die Dauer dieser Schulungsmaßnahmen dem entsprechenden Einsatz angepasst wird. Je nach Gerät und Zusatzausstattung dauern diese Schulungen entsprechend der DGUV 308-009 dann zwischen 1 – 3 Tage.