Für die neue Förderperiode 2021 – 2027 des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg liegen neue Informationen vor.
Im Vergleich zur aktuellen Förderperiode kommt es ab Januar 2022 zu folgenden Veränderungen:
- Teilnehmer/innen, die noch nicht das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % der Seminargebühren (bisher 30 %)
- Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten eine Förderung in Höhe von 50 % der Seminargebühren (bisher 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben)
Viele unserer Lehrgänge und Seminare werden vom Land Baden-Württemberg und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst.
Die förderfähigen Seminare sind in unseren Seminar-Ausschreibungen durch das ESF-Logo „Chancen fördern“ gekennzeichnet.