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ESF: Chancen fördern

Viele unserer Lehrgänge und Seminare werden vom Land Baden-Württemberg und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst.

Das „Förderprogramm Fachkurse“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF-Plus) wurde für die Förderperiode bis 2027 erneut aufgelegt. Mit der Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg können Sie Fördergelder für einen großen Teil unseres Seminarangebots erhalten. Der ESF Plus ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Ziel ist die verstärkte Förderung beruflicher Qualifizierung aufgrund steigender Anforderungen in der Arbeitswelt und dem zunehmenden Fachkräftemangel. Besonders Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen sind hierbei angesprochen.

Für Beschäftigte und Unternehmer/innen, deren Beschäftigungs- und/oder Wohnort in Baden-Württemberg liegt, ist eine Förderung für die beantragten Seminare möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Alter der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers. Ab September 2023 erhalten Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % der Seminargebühren.Teilnehmer/innen, die noch nicht das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten eine Förderung in Höhe von 30 % der Seminargebühren.

Die beantragten Seminare sind in unserer Seminarbroschüre durch die Flagge der Europäischen Union gekennzeichnet.

Wer wird bezuschusst?
Es werden folgende Zielgruppen gefördert:  

  • Beschäftigte bevorzugt aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.  
  • Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.  
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.  
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.


Was müssen Sie nun tun?
Einfach zu einem Seminar anmelden. Wenn das Seminar förderfähig ist, dann müssen Sie in der Regel zwei Fragebögen ausfüllen. Zum einen ist dies die „Zielgruppenabfrage“, zum anderen bei Kursbeginn den „Teilnahmefragebogen. Den Rest erledigen wir für Sie.


Weitere Informationen zur ESF-Förderung finden Sie unter: http://www.esf-bw.de/esf/home/

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Das Gemeinnützige Berufsförderungswerk des Baden-Württembergischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes GmbH behält sich vor, die Differenz zur regulären Seminargebühr vom jeweiligen Teilnehmenden nachzufordern, wenn nach Prüfung durch die zuständigen Stellen des Landes die Förderung nicht gewährt wird. Bei Nichterscheinen fällt die volle Teilnahmegebühr an. Eine weitere Förderung der Kursgebühr aus Mitteln der Europäischen Union ist nicht zulässig.